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Schulbeirat
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Förderverein
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Einzugsgebiet für die Ev. Grundschule Barth

Der Schulbeirat

Die Satzung der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland schreibt in §12 (1) die Bildung eines Schulbeirates vor. Dieser wird durch die Wahl aller Eltern für drei Jahre bestimmt und setzt sich, gemäß der Satzung, an unserer Schule aus 10 Mitgliedern zusammen.

Seit der Wahl 2021 arbeiten im Schulbeirat die Schul- und Hortleitung, Pastor Stefan Fricke als Vorsitzender, Herr Schoenwiese als Stellvertreter, Frau Ringewald, Frau und Herr Genseburg, Herr Strecker, und Herr von Wedelstädt.

Der Schulbeirat ist ein unterstützendes Gremium für die Schul- und Hortleitung und nimmt die Mitverantwortung für die Schule und den Hort durch umfassende Unterstützung und Beratung wahr.

Die Aufgaben des Schulbeirates sind in §13 der Satzung der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland festgelegt.

Danach unterstützt der Schulbeirat die Schule u.a.:

  • in den Bereichen Wirtschafts- und Finanzplanung
  • bei den Planungen baulicher Veränderungen und Weiterentwicklungen
  • bei Personalentscheidungen
  • bei der grundsätzlichen Einrichtungskonzeption
  • bei der Ausgestaltung des evangelischen Profils.

Der Schulbeirat tagt in regelmäßigen Abständen und berät aktuelle Themen. Er dient auch als Sprachrohr der Eltern und kann vermittelnd zwischen Eltern und Lehrer*innen, der Schulleitung oder der Schulstiftung agieren, sollte dies gewünscht oder nötig sein.

Sollten Sie mit Anregungen, Ideen oder Problemen an den Beirat herantreten wollen, können Sie sich per E-Mail an beirat@baresdn.de wenden.

 
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